- Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist – meist 2 Monate vor Vertragsende.
- Sammeln Sie Fahrzeugdaten und Ihre Schadenfreiheitsklasse (CRM).
- Vergleichen Sie systematisch auf spezialisierten Portalen.
- Kündigen Sie fristgerecht per Einschreiben oder durch den neuen Versicherer.
- Achten Sie auf nahtlosen Übergang ohne Versicherungslücke.
1. Prüfen Sie die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags
Bevor Sie überhaupt einen Wechsel in Betracht ziehen, müssen Sie wissen, wann und wie Sie Ihren bestehenden Vertrag in Frankreich kündigen können. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sie Ihren Vertrag in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen können. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwei Monate vor dem Jahrestag des Vertragsbeginns.
Prüfen Sie folgende Punkte auf Ihrer letzten Jahresabrechnung (Avis d’échéance):
- Vertragsbeginn (Date d’effet): Der Stichtag, ab dem der Vertrag läuft.
- Kündigungsfrist (Préavis): Steht meist im Kleingedruckten (z. B. “résiliation au moins 2 mois avant l’échéance”).
- Sonderkündigungsrecht (Droit de résiliation infra-annuelle): Seit der Loi Hamon haben Sie in Frankreich das Recht, Ihre Kfz-Versicherung nach dem ersten Jahr jederzeit zu kündigen.
- Beitragserhöhung: Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Praxis-Tipp: Notieren Sie sich das Datum, bis zu dem Ihre Kündigung beim alten Versicherer eingehen muss. Versenden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein (Lettre Recommandée avec Accusé de Réception).
2. Sammeln Sie alle relevanten Fahrzeug- und Fahrerdaten
Um einen genauen Vergleich durchführen zu können, benötigen Sie alle Details zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Fahrerhistorie. Vergleicher und Versicherer fragen diese Daten ab, um ein individuelles Angebot zu berechnen. Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Fahrzeug: Kennzeichen (Immatriculation), Marke, Modell, Baujahr, Leistung in PS/kW, CO2-Effizienzklasse, Erstzulassung.
- Fahrer: Geburtsdatum, Führerscheindatum (Datum der ersten Ausstellung), Schadenfreiheitsklasse (Bonus-Malus-Klasse / Coefficient de réduction-majoration – CRM).
- Nutzung: Jährliche Fahrleistung in Kilometern, Parkplatzsituation (Garage, Carport, Straße), berufliche oder private Nutzung.
- Aktuelle Police: Versicherer, Vertragsnummer, Höhe der aktuellen Jahresprämie, geltende Selbstbeteiligung (Franchise).
3. Vergleichen Sie systematisch die Angebote auf dem französischen Markt
Nutzen Sie Online-Vergleichsrechner, die auf den französischen Markt spezialisiert sind (z. B. LesFurets, Assurland, LeLynx). Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen und Ausschlüsse. Ein günstiger Tarif nützt nichts, wenn er im Schadensfall nicht ausreichend zahlt.
Wichtige Vergleichskriterien in Frankreich:
- Deckungssumme: Haftpflicht (Responsabilité Civile) ist Pflicht. Prüfen Sie die Höhe der Deckung für Sach- und Personenschäden.
- Selbstbeteiligung (Franchise): Wie hoch ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen? Eine höhere Franchise senkt die Prämie.
- Zusatzleistungen: Schutzbrief (Assistance), Glasbruch (Bris de glace), Diebstahl (Vol), Teil-/Vollkasko (Inondation, Incendie, Catastrophes naturelles).
- Kündigungsmodalitäten: Wie flexibel ist der neue Vertrag? Gibt es eine Mindestlaufzeit?
| Kriterium | Anbieter A (günstig) | Anbieter B (ausgewogen) | Anbieter C (Premium) |
|---|---|---|---|
| Jährliche Prämie | 450 € | 580 € | 720 € |
| Selbstbeteiligung | 500 € | 300 € | 150 € |
| Deckungssumme | 50 Mio. € | 100 Mio. € | 150 Mio. € |
| Schutzbrief | Nein | Ja (Europa) | Ja (Weltweit) |
4. Achten Sie auf die Schadenfreiheitsklasse (Bonus-Malus)
In Frankreich wird Ihre Schadenhistorie durch den Coefficient de Réduction-Majoration (CRM) abgebildet. Ein Bonus (Reduktion) wird für jedes unfallfreie Jahr gewährt, ein Malus (Zuschlag) nach einem selbstverschuldeten Unfall. Ein Wechsel des Versicherers hat keinen Einfluss auf Ihren CRM – er wird vom alten an den neuen Versicherer übertragen.
- Maximaler Bonus (Coefficient 0,50): Nach 13 unfallfreien Jahren zahlen Sie nur 50 % des Basisbeitrags.
- Informationspflicht: Der neue Versicherer benötigt Ihre Relevé d’Informations, die Ihr alter Versicherer ausstellen muss. Diese Bescheinigung enthält Ihre Vertragsdaten und Ihren aktuellen CRM.
Achtung: Geben Sie immer wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Fahrerhistorie. Falschangaben können im Schadensfall zur Leistungsverweigerung führen.
5. Führen Sie die Kündigung korrekt durch
Sobald Sie sich für einen neuen Versicherer entschieden haben, müssen Sie Ihren alten Vertrag kündigen. In Frankreich gibt es zwei Hauptwege:
- Eigenständige Kündigung: Sie senden ein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihren alten Versicherer. Nutzen Sie dafür ein Musterschreiben (Modèle de lettre de résiliation).
- Kündigung durch den neuen Versicherer: Der neue Versicherer kann die Kündigung für Sie übernehmen (Service de résiliation pour vous). Sie müssen ihm lediglich eine Vollmacht (Mandat de résiliation) erteilen. Das ist der bequemste Weg.
Wichtige Fristen:
- Innerhalb des ersten Jahres: Sie können jederzeit nach dem ersten Jahr kündigen (Loi Hamon). Die Kündigung wird dann zum Datum des Vertragsbeginns wirksam.
- Bei Vertragsverlängerung: Kündigung spätestens 2 Monate vor dem Jahrestag.
6. Überlappen Sie die Versicherungszeiträume nicht
Planen Sie den Wechsel so, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Wenn Ihr alter Vertrag am 31.12. endet, muss der neue Vertrag am 01.01. beginnen. Eine Überlappung von ein paar Tagen ist ärgerlich, aber nicht katastrophal. Eine Lücke hingegen ist gefährlich: Sie fahren ohne Versicherungsschutz, was in Frankreich mit einer Geldstrafe und im Falle eines Unfalls mit hohen Kosten verbunden ist.
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist es entscheidend, die genauen Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung zu verstehen, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
Denken Sie auch daran, Ihre Mitfahrgelegenheit Versicherung zu überprüfen, wenn Sie regelmäßig Fahrgemeinschaften bilden, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Empfehlung: Lassen Sie den neuen Vertrag am Tag nach dem Ende des alten Vertrags beginnen. Die meisten Versicherer bieten eine nahtlose Übernahme an.
7. Überprüfen Sie die neue Police und die Unterlagen
Nachdem der Wechsel abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre neue Versicherungspolice (Attestation d’assurance) und die Grüne Karte (Carte verte). Prüfen Sie folgende Punkte sorgfältig:
- Sind alle Angaben korrekt? (Fahrzeug, Fahrer, Adresse)
- Entspricht der Versicherungsumfang dem Angebot? (Deckung, Selbstbeteiligung, Zusatzleistungen)
- Ist die Kündigung des alten Vertrags bestätigt? Sie sollten eine Bestätigung (Accusé de réception) und eine Relevé d’Informations erhalten.
Verstauen Sie die neue Grüne Karte im Fahrzeug und bewahren Sie die Police digital oder in Papierform auf.
Die 5 häufigsten Fehler beim Kfz-Versicherungswechsel
- Die Kündigungsfrist verpassen. Die Kündigung kommt zu spät an, der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr. Lösung: Fristen im Kalender notieren oder die Kündigung durch den neuen Versicherer erledigen lassen.
- Nur auf den Preis schauen. Der günstigste Tarif hat oft eine hohe Selbstbeteiligung oder schlechte Leistungen im Schadensfall. Lösung: Immer das Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen.
- Falsche Angaben zur Fahrerhistorie. Ein nicht gemeldeter Unfall führt zur falschen Bonus-Malus-Klasse und kann später zu Problemen führen. Lösung: Die Relevé d’Informations korrekt ausfüllen lassen.
- Die Police nicht vor Ablauf prüfen. Sie erhalten die neuen Unterlagen nicht oder sie sind fehlerhaft. Lösung: Nach Abschluss sofort die Police auf Richtigkeit prüfen.
- Den Schutzbrief vergessen. Ein günstiger Tarif ohne Schutzbrief kann bei einer Panne im Ausland teuer werden. Lösung: Prüfen, ob der Schutzbrief im neuen Tarif enthalten ist oder separat gebucht werden muss.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meine Kfz-Versicherung in Frankreich jederzeit kündigen?
Ja, nach dem ersten Jahr haben Sie dank der Loi Hamon ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag dann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung wird zum ursprünglichen Vertragsbeginn wirksam.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse (Bonus-Malus) beim Wechsel?
Ihre Schadenfreiheitsklasse (CRM) bleibt erhalten. Der neue Versicherer übernimmt den aktuellen Stand von Ihrem alten Versicherer. Sie müssen lediglich die Relevé d’Informations vorlegen.
Wie viel Geld kann ich durch einen Wechsel sparen?
Das hängt stark von Ihrem aktuellen Tarif, Ihrem Fahrzeug und Ihrer Fahrerhistorie ab. Im Durchschnitt können Sie in Frankreich zwischen 50 € und 200 € pro Jahr sparen, in Einzelfällen auch mehr.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung per Einschreiben und der Kündigung durch den neuen Versicherer?
Bei der Kündigung per Einschreiben (Lettre Recommandée) kümmern Sie sich selbst um die Kündigung. Bei der Kündigung durch den neuen Versicherer (Mandat de résiliation) übernimmt dieser den gesamten Prozess für Sie – das ist bequemer und weniger fehleranfällig.
Kann ich meinen Vertrag auch kündigen, wenn ich einen Unfall hatte?
Ja, ein Unfall berechtigt Sie nicht automatisch zur außerordentlichen Kündigung, aber Sie können nach dem ersten Jahr jederzeit kündigen. Beachten Sie, dass ein Unfall Ihren Malus erhöht, was die Prämie bei einem neuen Versicherer verteuern kann. Ein Wechsel lohnt sich trotzdem, wenn Ihr alter Versicherer besonders teuer ist.
Pour aller plus loin sur ce sujet, consultez aussi notre article sur Schadenmeldung als wichtiger Teil der Kfz-Versicherung.
